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Immobilienkredite

Immobilienkredite sind Finanzierungen, bei denen die finanzierte Summe dem Kauf einer Immobilie dient. Aus diesem Grund bestehen einige Besonderheiten, die den Immobilienkredit von gewöhnlichen Krediten unterscheidet.

Zunächst werden für den Kauf oder Bau einer Immobilie regelmäßig hohe Summen benötigt. Das Volumen der finanzierten Summe übersteigt das gewöhnliche Kreditvolumen also bei weitem. Darauf muss der Finanzierungsgeber entsprechend reagieren, da ein Ausfall des Kredits zu hohen Verlusten führen würde. Daher muss der Kredit ausreichend besichert werden. Im Rahmen eines normalen Kredits geschieht dies lediglich über eine Bonitätsprüfung des Kredit- oder Finanzierungsnehmers. Indes kann dies bei einem Immobilienkredit nicht ausreichen. Um seine Sicherheiten zu verstärken, begründet der Kreditgeber daher ein Grundpfandrecht an der finanzierten Immobilie. Dieses Grundpfandrecht dient zur Absicherung der Forderung.

Dafür werden in der Praxis meist Grundschulden, seltener auch noch Hypotheken an der Immobilie des Finanzierungsnehmers begründet. Dies geschieht durch eine Eintragung des Grundpfandrechts in das Grundbuch. Die Bestellung der Grundschuld geschieht in der Praxis direkt bei Abfassung des notariellen Kaufvertrags. Der Verkäufer der Immobilie ermächtigt hier durch notariell beglaubigtes Schreiben den Käufer und Finanzierungsnehmer, zum Zwecke der Kaufpreisfinanzierung ein dingliches Grundpfandrecht zu bestellen. Ist dieses Schreiben von den Parteien unterschrieben, bestellt der Käufer durch ebenfalls notariell beglaubigtes Schreiben das Grundpfandrecht an der Immobilie des Verkäufers. Erst dann wird der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet. Dadurch erhält der Finanzierungsgeber ein beschränkt dingliches Recht an der finanzierten Immobilie, das ihn berechtigt, im Falle des Schuldnerverzugs seine Forderung aus der Immobilie zu befriedigen. In der Praxis geschieht dies meist durch eine Zwangsversteigerung der Immobilie, aus deren Erlös der Schuldner die ausstehende Forderung deckt.

Indes erwachsen aus der dinglichen Sicherung nicht nur Nachteile. Denn durch die dingliche Sicherung der Finanzierung gewinnt der Finanzierungsgeber eine gewisse Sicherheit. Diese Sicherheit kann der Finanzierungsgeber in der Folge an den Finanzierungsnehmer durch günstigere Zinskonditionen weitergeben. So haben Immobilienkredite regelmäßig günstigere Zinskonditionen als andere Kredite.

Unterschiede gibt es auch hinsichtlich Laufzeit und Tilgungsmodalitäten der Immobilienkredite. Im Gegensatz zu normalen Krediten – die grundsätzlich immer nach spätestens einem Jahr abbezahlt sein sollten – kann sich die vertragliche Laufzeit von Immobilienkrediten ohne weiteres auf 10 bis 20 Jahre hinausziehen. Dies stellt nicht unwesentliche Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Disziplin des Finanzierungsnehmers. Denn dieser muss schließlich über den gesamten Zeitraum die regelmäßige Zahlung der Tilgungsrate sicher stellen.

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